Unsere Ausbildungsklassen
Egal welche Führerscheinklasse Sie gerne machen möchten, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
PKW
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Klasse B
| Beschreibung: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre in beleitendem Fahren
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Klasse B Automatik
| Beschreibung: Siehe Klasse B. Lediglich Ausbildung auf Kraftwagen mit Automatikgetriebe mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) bis 3,5 Tonnen.
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre in beleitendem Fahren
Zusatz: Das Fahren mit Klasse BA beschränkt sich auf Automatikfahrzeuge.
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Motorrad
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Klasse AM
| Beschreibung: Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 16 Jahre |
Klasse A
| Beschreibung: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen A1,A2.
Mindestalter: 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
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Klasse A1
| Beschreibung: Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
Mindestalter: 16 Jahre
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Klasse A2
| Beschreibung: Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.
Mindestalter: 18 Jahre |
Anhänger
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Klasse BE
| Beschreibung: Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg bis maximal 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zG).
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre in beleitendem Fahren
Vorraussetzung: Klasse B vorhanden
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Klasse B96
| Beschreibung: Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B/BF17 und Anhänger mit einerzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre in beleitendem Fahren
Vorraussetzung: Klasse B vorhanden
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Traktor
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Klasse L
| Beschreibung: Traktor bis 40 km/h Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (bbH 25 km/h).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
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